
18.05.20 –
lautet die ADFC-Kampagne – für gute, breite Radwege, sichere Kreuzungen und viel mehr Fahrradparkplätze. Forderungen, die wir Grünen schon lange stellen.
Ebenfalls passend und was in Corona-Zeiten zwischen Menschen schon erpobt ist, gilt nun auch zwischen Autos und Radfahrern:
Abstand, der zu Fahrradfahrern gehalten werden muss: mindestens 1,5 Meter (innerorts). Praktisch heißt dies, dass quasi auf allen Straßen in Schönaich, Radfahrer bei Gegenverkehr nicht überholt werden dürfen. Diese Regel trat mit der StVO-Novelle am 28. April 2020 in Kraft.
Klargestellt wurde auch die Regel dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist.
Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Der Spruch "muss ja nur kurz was abliefern" kann also teuer werden, wenn das Auto auf einem Geh- oder Radweg steht.
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