BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Schönaich / Steinenbronn / Waldenbuch

Nummer 1: E-Ladesäulen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: (dsgl CDU)

In Waldenbuch sollten weitere E-Ladesäulen, möglichst Schnellladesäulen, installiert werden. Dazu möge die Stadtverwaltung in Gesprächen mit interessierten Betreibern (z. b. den Stadtwerken Tübingen, die bereits ihr Interesse bekundet hatten) nach neuen Standorten suchen.

Mögliche Standorte auf öffentlichen Flächen böten sich unseres Erachtens auf folgenden Plätzen an:

- Hallenbadparkplatz

- auf dem Graben beim Gasthaus Lamm oder Rössle

- Hasenhofparkplatz beim Tennis

- Glashütte beim Spielplatz - für andere Standorte, z. b. in jedem Stadtteil, sind wir selbstverständlich offen.

Nachdem der Penny Markt signalisiert hat, auf seinem Gelände eine Ladesäule zu installieren, sollten auch Gespräche mit dem dm-markt und Lidl geführt werden.

Begründung:

1. Der Bedarf an E-Ladesäulen ist deutlich gestiegen und kann von den vorhandenen Ladesäulen, z. b. am Hallenbadparkplatz, nicht mehr genügend gedeckt werden. Diese sind seit einiger Zeit schon fast ständig besetzt.

2. Ausreichende Ladeinfrastruktur ist unbedingt erforderlich, um den Ausbau der E-mobilität und damit den Klimaschutz voranzutreiben. Niemand kann sich für den Kauf eines EAutos entscheiden, wenn er nicht weiß, wie er es geladen bekommt. Wallboxen können aus Kapazitätsgründen des Stromnetzes nicht an jedem Haus angebracht werden und das Laden an der eigenen Steckdose dauert …

3. Wenn es technisch möglich ist, z. b. Trafostationen wie am Hallenbadparkplatz in der Nähe sind, sollten Schnellladesäulen, die in 30 minuten eine batterie mit 20 – 80 % aufladen können, installiert werden. Das Laden an den jetzigen Säulen dauert zu lange und erreicht damit zu wenig Nutzer.

4. Die großen Parkplätze in Waldenbuch als Standorte bieten die möglichkeit, die Ladezeit sinnvoll mit Einkäufen oder anderen Erledigungen zu nutzen. Daher sind auch für Gewerbetreibende Standorte mit Ladesäulen zunehmend von Vorteil.

5. Auf den Parkplätzen sind auch notwendige Anforderungen an Ladesäulen Standorte, wie z. b. hohe Fahrzeugfrequenz, Erreichbarkeit, besonders auch fußläufige Erreichbarkeit, (digitale) Auffindbarkeit, einfache Anfahrt, beleuchtung, Sicherheit und technische Anforderungen oftmals erfüllt.

6. Sofern eine öffentliche Fläche als Standort genutzt werden kann, könnte die Verpachtung/Vermietung des Standortes auch eine Einnahmequelle für Waldenbuch sein.

 

Stellungnahme der Stadt
1. Der Stadtverwaltung ist das Thema Ladeinfrastruktur natürlich hinlänglich bekannt und
bereits seit Jahren arbeitet das Bauamt auch in Abstimmung mit Nachbarkommunen, dem
Landkreis Böblingen sowie Privatunternehmen oder Vereinen an einem Konzept zur
Aufrüstung von E-Ladesäulen.
Das Konzept unterliegt der ständigen Veränderung aufgrund allgemeiner politischer Lage,
Gesetzesänderungen, technischer Neuentwicklungen oder eigenen Projekten oder privaten
Baumaßnahmen. Potentielle Standorte wurden vorausschauend in Kombination mit laufenden
Baustellen und mittelfristigen Entwicklungen mit Leerrohren ausgestattet.

2. Es laufen auch seit Jahren Gespräche mit potentiellen Anbietern. Hierbei handelt es sich nicht
nur um Gespräche mit Stadtwerken oder einschlägig bekannten großen Energie-
unternehmen, sondern auch um renommierte private Unternehmen oder Start-Ups.
3. Beim Aufstellen entsprechender Ladesäulen ist es aber nicht damit getan, dass ein Platz zur
Verfügung gestellt wird. Anbieter machen Ihre Angebote auch abhängig von der zu
erwartenden Auslastung. Entsprechend ist die Stadt mit Investitionen beteiligt, die Euro-
Beträge bis in sechsstellige Höhen ausmachen können.
4. Weiterhin muss das zur Verfügung stehende Leitungsnetz für eine Ladeinfrastruktur geeignet
sein. Erforderliche Aufrüstungen gehen zu Lasten der Stadt Waldenbuch.
5. Aufgrund der Vielfalt an unterschiedlichen Betreibermodellen und technischen Möglichkeiten
macht es wenig Sinn einen undefinierten Betrag in den Haushalt aufzunehmen.
Die gleiche Ladesäule mit gleichem Betreiberkonzept kann z.B. am Standort A einen Bruchteil
der Kosten ausmachen, als am Standort B.
Weiterhin kann es bei einzelnen Betreibermodellen zu Rückvergütungen oder
Gewinnbeteiligungen bei guter Auslastung kommen, aber im gleichen Zuge auch zu
Defizitbeteiligungen, die dann auch wieder haushaltsrelevant sind.
6. Es wird vorgeschlagen, das Konzept im ersten Quartal 2026 vorzustellen, hierbei
Standortpräferenzen zu definieren und technische Lösungen zu priorisieren. Aufbauend auf
dieser Festlegung kann das Konzept dann weiterverfolgt und zur Umsetzung gebracht
werden.
7. Für mögliche Schnelllösungen können 20.000 EUR im Budget Umweltschutzmaßnahmen
eingeplant werden.
8. Da das Errichten von Ladesäulen genehmigungspflichtig ist, wird die Stadtverwaltung bzw.
das Bauamt vor Ausführung davon informiert. Entsprechend fliesen diese Kenntnisse wie
auch bisher in das Konzept ein. Ein aktives Zugehen auf Einzelhändler ist somit zunächst
nicht erforderlich zumal die Einflussmöglichkeiten zur Nachrüstung von Ladesäulen an
Standorten privater Unternehmen durch die Stadtverwaltung nicht gegeben sind.

 

Abstimmung:

Angenommen, 18 ja

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