BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Schönaich / Steinenbronn / Waldenbuch

Nr. 2: Balkonkraftwerke

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

10.000 € im Haushalt für die Förderung von Balkonkraftwerken einzustellen. Pro Privathaushalt soll ein Balkonkraftwerk mit 200,00 € gefördert werden, bei nachweislich sozialschwachen Personen mit 300,00 €.

Begründung: Grundsätzlich wünschen wir uns die gesellschaftliche Unterstützung aller maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen. Dazu gehören auch Balkonkraftwerke. mit der finanziellen Förderung möchten wir den Anreiz, ein Balkonkraftwerk zu installieren, erhöhen. So wie das auch andere Städte und Gemeinden schon machen. Wahrscheinlich würden sich dann auch mehr Mieter für die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes entscheiden können.

Mieter haben in der Regel sonst keine Möglichkeit, von eigens erzeugtem Strom zu profitieren. Trotz angespannter Haushaltslage halten wir es für nötig, hierfür Geld bereitzustellen, zumal wir wegen der Verkleinerung des Projektes Reisshalde bereits Geld für den Klimaschutz einsparen konnten. Etwas davon sollte aber wieder in die Unterstützung von Maßnahmen für den Klimaschutz fließen.

Auswirkungen auf Umwelt und Klima: positiv für Klima

Finanzielle Auswirkungen: max. 10.000 €/a Ausgaben Arbeitszeit der Verwaltung: erhöht

 

Stellungnahme der Stadt

In Deutschland dürfen Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 2000 Watt aller installierten Solaranlagen und einer maximalen Leistung des Wechselrichters von 800 Watt eingerichtet werden. Bei einer Überschreitung dieser Grenze sind die strengen Anmeldevorschriften für größere PV-Anlage zu erfüllen, die die Anschaffung in der Regel unwirtschaftlich machen. Aus diesem Grund sind überwiegend steckerfertige Anlagen mit 800 Watt im Vertrieb. Diese sind in der Regel für unter 1.000 € erhältlich. Im Rahmen der Bearbeitung des Haushaltsantrags wurde mit den Förderprogrammverantwortlichen aus Böblingen, Kornwestheim und Ludwigsburg gesprochen. Dort gibt es ebenfalls Förderprogramme für Balkonkraftwerke.

Die Stadtverwaltung erwartet aufgrund der geringen Anschaffungskosten das die Förderung nicht zur Anschaffung zusätzlicher Balkonkraftwerke führt, sondern zum reinen Mitnahmeeffekt wird. Ludwigsburg und Kornwestheim bestätigen dies. In Böblingen wird dazu nichts erhoben. In allen drei Kommunen gibt es ebenfalls erhöhte Fördersätze für sozialschwache Haushalte. In allen drei Kommunen wird gerade diese sozialschwache Förderung wenig nachgefragt. Extrembeispiel ist hier Ludwigsburg. Hier ein wird von der Stadt ein „rund-um-sorglos Paket“ für sozialschwache Antragsteller angeboten. Der Förderantragssteller muss nicht in Vorleistung gehen, er muss nichts selbst organisieren, bestellen oder einrichten, sondern es wird alles von einem externen Dienstleister übernommen. Trotzdem gab es im Jahr 2025 nur 15 Anträge.

Daneben ergibt sich durch eine mögliche Förderung von Balkonkraftwerken auch ein inhaltliches Paradox. Die Satzung zum Schutz der Altstadt schreibt unter Punkt 3.5.5. vor, dass Energiegewinnungsanlagen im Einzelfall der Genehmigung bedürfen. Im Altstadtbereich könnte es bei einer unbürokratischen Gestaltung der Förderrichtlinie dazukommen, dass eine förderfähige Anlage aufgrund der Altstadtsatzung nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung befürwortet den Antrag nicht.

 

Abstimmung: 

Abgelehnt: 10 nein, 9 ja

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