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Rentabilitätsberechnung vor Ausweisung neuer Gewerbegebiete

ie Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt:

In Sitzungsvorlagen, die sich mit Erschließung oder Umwidmung neuer Gewerbegebiete oder Gewerbeflächen befassen, soll künftig gegenübergestellt werden: 

1. Die erwarteten Erträge aus Verkauf von Gewerbeflächen

2. Die erwarteten Erträge aus Gewerbesteuer mit Zeithorizont

3. Die zunächst von der Stadt zu tätigen Investitionen, wie Kauf von Flächen und Erschließung

4. Die erwarteten, nicht umlegbaren Kosten, insbesondere  Planungskosten Stromkosten für Beleuchtung oder Lichtsignalanlagen  Kosten für Straßenreinigung, Schneeräumung und Abfallbeseitigung  Kosten für notwendige Sanierungen (Straßenbelag usw.) im Planungshorizont Eventuell Kosten für einen Ausbau der Kläranlage  

Begründung:  Aus gutem Grund werden in der freien Wirtschaft Entscheidungen über Investitionen anhand vorangegangener Rentabilitätsberechnungen getroffen. In diesem Zusammenhang muss auch die Versiegelung von Boden bzw. die Zerstörung natürlicher Ressourcen als Kostenfaktor und damit Investition betrachtet werden.

Demzufolge ist für die Zukunftsfähigkeit einer Stadt nicht nur das ökonomische Wachstum wichtig, sondern im gleichen Maße auch der Erhalt ökologischer Werte.  Zur Abwägung dieser beiden wichtigen Punkte ist die geforderte Kosten-/Nutzenaufstellung unabdingbar.  Sowohl die geplanten Kosten, als auch eine Schätzung der zu erwartenden Gewerbesteuer sollte sich aus Erfahrungswerten ableiten lassen. Über entsprechende Kontierung kann die Investitionsentscheidung über die Zeit bewertet und nachfolgende Maßnahmen gezielter angegangen werden. Eventuell entstehenden Arbeitsplätze sind in die Abwägung mit einzubeziehen, es muß aber ebenso berücksichtigt werden, daß sich unter Umständen nur ein geringerer als erwarteter Finanzrückfluß einstellt.

Beispiel hierfür sind der im Bonholz bereits bestehende Garagenpark sowie große Abstellflächen ohne wesentliches Beschäftigungspotential. Obwohl die Nachfrage nach Gewerbeflächen im Raum Stuttgart scheinbar ungebrochen ist, besteht im Bonholz weiterhin Leerstand. Durch die Corona-Pandemie sind zudem freiwerdenden Flächen anderer Kommunen in attraktive Lage zu erwarten, die in direkte Konkurrenz treten. Eine genaue Prüfung der Notwendigkeit neuer Flächen ist demnach zwingend notwendig, um wertvolle Grünflächen nicht ohne Aussicht auf positive Effekte zu vernichten. Intakte Umwelt ist ein Guthaben - Zerstörung der Umwelt sind Kosten

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