BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Schönaich / Steinenbronn / Waldenbuch

Fundraising für das Hallenbad

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt,

ein Fundraising für das Hallenbad zu starten.

Begründung: Bund, Länder und Gemeinden sind hoch verschuldet, die Finanzlage ist dramatisch.

Als Konsequenz steht immer weniger Geld für freiwillige Aufgaben zur Verfügung. Daher muss nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau gehalten werden. Zu diesem Zweck soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Stadtverwaltung und engagierten Bürger:innen besteht. Diese Arbeitsgruppe soll Ideen zur Finanzierung entwickeln, dem Gemeinderat vorstellen und ausgewählte Projekte umsetzen.

Auswirkungen auf Umwelt und Klima: Neutral

Finanzielle Auswirkungen: Je nach Erfolg

Arbeitszeit der Verwaltung: Erhöht

 

Stellungnahme der Stadt

Die Formulierung des Antrags lässt offen, ob es sich um eine Arbeitsgruppe handeln soll, die Gelder für die Sanierung oder für den anschließenden Betrieb des Hallenbads sammeln soll. Das Förderprogramm Sport, Jugend und Kultur 2022 über das die Sanierung des Hallenbads mit 5,22 Mio. € gefördert wird, stellt sehr hohe Anforderungen an die Verwendung weitere Fördermittel. Der Eigenanteil der Kommune muss immer 55% der gesamten Baukosten betragen. Zusätzliche Fördermittel oder Investitionszuwendungen werden als „Mittel beteiligter Dritter“ gewertet, die den Eigenanteil der Kommune nicht mindern können. Werden Sie eingeworben, dann sinkt automatisch die Förderung aus dem Bundesprogramm. In Anlage 1 sind die entsprechenden Auszüge aus der FAQ zum Förderprogramm zu finden. Als „Mittel beteiligter Dritter“ gelten bspw. Landesförderprogramme, Zuschüsse von Kommunen, die das Hallenbad nutzen (Steinenbronn), Eu-Förderprogramme, aber auch Spenden und Sponsoring-Leistungen von Nutznießern des Hallenbads. Lediglich Spenden von Personen, die keine Nutznießer des Hallenbads sind, würden nicht angerechnet werden. Es müsste also bei jedem eingeworbenen Geldbetrag geprüft werden, ob dieser überhaupt sinnvoll angenommen werden könnte. Es würde sicher zu einigen Irritationen bei spendenbereiten Bürgern führen, wenn sie umfangreich Auskunft über ihr Verhältnis zum Hallenbad geben müssten. Dies gilt solange die Baukosten nicht die bewilligen 11,6 Mio. € übersteigen. Für den übersteigenden Anteil könnten Gelder eingeworben werden. Nach den aktuellen Ausschreibungsergebnissen ist aktuell keine Überschreitung des Budgets zu erwarten. Wenn die Arbeitsgruppe sich auf die Beschaffung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Betriebs beschränken soll, dann ist nach der Meinung der Stadtverwaltung eher angebracht den Kostendeckungsgrad des Hallenbads durch die Anpassung der Gebührenordnung und durch Verhandlungen mit den anderen kommunalen Nutzern des Hallenbads zu erhöhen. Ein von oben initiierter Förderverein oder ähnliches ist in der Regel zum Scheitern verurteilt, da den Mitgliedern die intrinsische Motivation fehlt. Daneben wären bei einem sozialverträglichen Beitrag von 20 € pro Jahr und Mitglied zu erwartenden Einnahmen relativ gering, da kaum davon auszugehen ist, dass mehr als 5% der Waldenbucher Bürger Mitglied werden würden. Dies immer in Relation zum notwendigen Aufwand für die Gründung, etc. betrachtet. Fraglich ist daneben auch, ob die Gründung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Stadtverwaltung überhaupt zulässig wäre, da das Einwerben von Spenden nach §78 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung ausschließlich dem Bürgermeister obliegt. Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.

Abgelehnt 4 13 2

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