Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt,
die am 28.06.2022 im Gemeinderat vorgestellte Baumschutzsatzung sofort in Kraft zu setzen.
Begründung: bäume prägen das Erscheinungsbild der Straßen, Plätze und Stadtteile und verschönern diese auf natürliche Weise im Jahreslauf.
Besonders wichtig sind ihre ökologische Funktion und ihre Bedeutung für das Stadtklima. Durch ihre Sauerstoffproduktion, das befeuchten der Luft, Staubfilterung und Schattenbildung verändern sie nachhaltig das Stadtklima zum besseren. Gleichzeitig bieten sie Lebensraum für Wirbeltiere, Fledermäuse, Vögel, Insekten und andere Pflanzen.
Durch die Absorption von Kohlendioxid (CO₂-Senke) tragen Bäume maßgeblich zur Verminderung klimaschädlicher Effekte bei. Zusätzlich haben Bäume soziale Effekte, da sie Menschen eine angenehme Aufenthaltsqualität bieten und das Umfeld verschönern. Damit tragen sie in erheblichem Maße zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger der Stadt bei.
Bereits im Februar 2021 wurde von der Grünen Fraktion der Antrag gestellt, wichtige Grünflächen zu schützen. Leider wurde der Antrag damals knapp abgelehnt. Eventuell geht dadurch dem Stadtgebiet wertvoller alter Baumbestand verloren, der nicht so schnell ersetzt werden kann. Daher ist die damals von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung sofort in Kraft zu setzen.
Auswirkungen auf Umwelt und Klima: Positiv durch Kühlung, Befeuchtung, Luftreinigung etc.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Arbeitszeit der Verwaltung: Erhöht, je nach Anzahl der Anträge
Stellungnahme der Stadt
Bereits bei den ursprünglichen Beratungen im Jahr 2022 und 2023 hat sich die Stadtverwaltung aus verschiedenen Gründen gegen den Erlass einer Baumschutzsatzung ausgesprochen. Am 27.06.2023 hat der Gemeinderat den Erlass einer Baumschutzsatzung mehrheitlich abgelehnt. Ablauf Eine Baumschutzsatzung schützt Bäume ab einer gewissen Größe. Dies bedeutet, dass eine geplante Fällung bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Zur Bewertung des Antrags muss der Baum vor Ort begutachtet werden (erhaltenswert, morsch,…). Etwaige Ersatzpflanzungen müssen überwacht werden. Um die Einhaltung der Satzung zu überwachen, müssen sämtliche Bäume im Stadtgebiet kartiert werden, ansonsten könnten unrechtmäßige Fällungen nicht nachgewiesen werden. Für die Begutachtung ist es erforderlich, zumindest eine gewisse forstwirtschaftliche Fachkunde zu besitzen. Personalkosten Zur Umsetzung einer Baumschutzsatzung muss fachkundiges Personal zur Verfügung stehen. Es gibt aktuell keine freien Kapazitäten im Bereich Ordnungsamt / Bauamt, denen die Begutachtung und Bearbeitung von Anträgen zugewiesen werden können. Da Fachkunde erforderlich ist, müsste eine 30 % Stelle in EG 11 geschaffen werden. Für diese Stelle muss mit rund 25.000 € Personalkosten sowie Sachkosten von etwa 7.000 €, in Summe als ca. 32.000 € pro Jahr gerechnet werden. Der Erlass einer Baumschutzsatzung ist eine freiwillige Aufgabe, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Der Gemeinderat muss entscheiden, ob die Einführung einer Baumschutzsatzung mit den erforderlichen Aufwendungen nötig ist. Auch Nachbargemeinden (z.B. Schönaich, Steinenbronn, Dettenhausen, Aichtal, Holzgerlingen, Weil im Schönbuch, usw.) haben keine Baumschutzsatzung. Lediglich große Städte mit dichter innerstädtischen Besiedelung wie Stuttgart oder Karlsruhe haben Baumschutzsatzungen erlassen. Größere Fällungen wurden in der Vergangenheit auch mit der unteren Naturschutzbehörde begutachtet und abgestimmt und können auch mit einer Baumschutzsatzung nicht verhindert werden. Die Satzung kann aus Sicht der Stadtverwaltung erst in Kraft treten, wenn die Personalstelle besetzt ist.
Abgelehnt 5 12 2
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