20.03.23 –
Der Bundestagsabgeordnete Tobias B. Bacherle weist zum geplanten Umstieg auf erneuerbare Energien in der Wärmegewinnung daraufhin, dass “der Betrieb von verbauten, funktionsfähigen Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren natürlich nicht verboten werden soll”.
Bei dem von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kürzlich vorgestellten und von der Opposition scharf kritisierten Plan, ab 2024 nur noch Heizungen zur Neuinstallation zuzulassen, die mit mindestens 65% Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden können, ist ein solches Enddatum für die Nutzung von fossil betriebenen Heizungen für das Jahr 2045 vorgesehen. “Modernisierungen und Reparaturen von bestehenden Anlagen sind natürlich weiterhin möglich, oft wirtschaftlich und auch sinnvoll”, so Bacherle. “Nur rein fossil betriebene Anlagen könnten ab 2024 nicht eingebaut werden.” Bereits im Koalitionsvertrag war diese Regelung in dieser Form vorgesehen. Dort ist die genaue Formulierung, dass “möglichst jede” Heizung ab 2024 den neuen Anforderungen entsprechen solle.
“Genau dieser Spielraum für Ausnahmen und Härtefälle ist im geleakten Gesetzentwurf auch vorgesehen”, so Bacherle und verweist auf eine Kurzanalyse seines Bundestagskollegen aus dem Bauausschuss, Kassem Taher Saleh: ”In den 92 Seiten finden sich: (i) Härtefallregelungen (ii) Übergangsfristen (iii) Mieterschutz (iv) verschiedene Heizungs-Optionen. Nicht aber: Heizungsverschrottung. Eine Austauschpflicht nach 30 Jahren gibts auch schon jetzt.”
“Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen nicht nur aus Klimaschutz-Perspektive ein Problem ist, sondern auch einseitige Abhängigkeiten von Zulieferen damit einhergehen”, so Bacherle. So gelte auch im Kreis Böblingen Planungssicherheit mit Förderungen für klimafreundliche Alternativen zu kombinieren.
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