
18.05.20 –
lautet die ADFC-Kampagne – für gute, breite Radwege, sichere Kreuzungen und viel mehr Fahrradparkplätze. Forderungen, die wir Grünen schon lange stellen.
Ebenfalls passend und was in Corona-Zeiten zwischen Menschen schon erpobt ist, gilt nun auch zwischen Autos und Radfahrern:
Abstand, der zu Fahrradfahrern gehalten werden muss: mindestens 1,5 Meter (innerorts). Praktisch heißt dies, dass quasi auf allen Straßen in Schönaich, Radfahrer bei Gegenverkehr nicht überholt werden dürfen. Diese Regel trat mit der StVO-Novelle am 28. April 2020 in Kraft.
Klargestellt wurde auch die Regel dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist.
Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Der Spruch "muss ja nur kurz was abliefern" kann also teuer werden, wenn das Auto auf einem Geh- oder Radweg steht.
Kategorie
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]