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Wir haben ein neues und modernes Kommunalwahlrecht !

09.04.23 –

Es steht ganz im Zeichen von mehr Transparenz, Klarheit und Repräsentanz !

Wir setzen die Vereinbarungen aus unserem Koalitionsvertrag um und führen wichtige Neuerungen ein. Besonders hervorheben möchten wir unser Herzensanliegen: Das passive Wahlrecht ab 16 Jahren. Es freut uns sehr, dass wir das Gesetz heute im Landtag verabschieden konnten.

Hier die wichtigsten Punkte:

Junge Menschen haben bei uns eine starke kommunale Stimme!
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem sich zukünftig schon 16- und 17-Jährige zur Wahl stellen können. So geben wir jungen Menschen die Chance auf umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Kommunalpolitik.
Die rechtliche Zulässigkeit ist umfassend geprüft und unproblematisch. 

Wir kämpfen gegen Ausgrenzung und für Mitbestimmung
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft haben, erhalten das kommunale Wahl- und Stimmrecht.

Für uns zählt die Fähigkeit, nicht das Alter
Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister wird auf 18 Jahre abgesenkt. Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ruhestandsaltersgrenze entfallen.

Wir schaffen Klarheit
Beim zweiten Wahlgang von Bürgermeisterwahlen wird die Neuwahl durch eine Stichwahl ersetzt.

Wir machen das Bürgermeister*innen-Amt attraktiver
Für Landesbeschäftigte wird ein Rückübernahmeanspruch nach Ende einer Amtszeit als Bürgermeister*in eingeführt.

29.03.2023:

Andreas Schwarz MdL, Fraktionsvorsitzender
Oliver Hildenbrand MdL, Sprecher für Innenpolitik
Swantje Sperling MdL, Sprecherin für Kommunalpolitik

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OV | Schönaich | Waldenbuch

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