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14.03.14 –
Am 19. März stimmt der Umweltausschuss im Europäischen Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission ab, dass Pollen im Honig als „natürlicher Bestandteil“ von Honig definiert werden soll. Was harmlos klingt, hätte weitreichende Folgen.
Die EU-Kommission beabsichtigt, den Unterschied zwischen Honig ohne GVO-Pollen und Honig mit GVO-Pollen kennzeichnungsrechtlich auszuhebeln. (GVO = Gentechnisch veränderte Organismen)
Und das, obwohl der Europäische Gerichtshof (EUGH) vom 06. September 2011 ausdrücklich festgestellt hat, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, den Regelungen und Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung 1829/2003 („Über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel“) unterliegt – und damit klar gekennzeichnet werden muss.
Wenden Sie sich an die zuständigen EU-Parlamentarier. Die Organisation foodwatch hat dazu am 7. März 2014 eine E-Mail gestartet.
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